Teilnahmebedingungen an Kursen
pro seniores e.V. bietet im Rahmen seiner Zweckbestimmung Bildungsangebote für Senioren wie Kurse, Seminare,
Vortragsreihen, Wanderungen, Exkursionen u. ä. an (im Folgenden "Kurse" genannt).
Die Organisation dieser Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis.
Um den ständig steigenden Bedarf an Kursplätzen und die begrenzten Möglichkeiten ehrenamtlicher
Arbeit in Einklang bringen zu können, hat der Vorstand die folgenden Teilnahmebedingungen beschlossen.
1. Voraussetzungen für die Teilnahme
Voraussetzungen für die Teilnahme an Kursen sind die
- fristgemäße Abgabe einer schriftlichen Anmeldung (Vordruck der Anmeldung zur Seniorenuniversität der Charité)
im Anmeldezeitraum (in der Regel Mitte März bis Ende Mai jeden Jahres) für das im September beginnende
und bis Mai des Folgejahres laufende Studienjahr. Unvollständig und/oder unlesbar ausgefüllte Vordrucke
werden nicht bearbeitet.
- Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen,
- Respektierung und Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Organisatoren.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Im Rahmen der Kapazitäten der Kurse wird die Teilnahmemöglichkeit gewährt
- Mitgliedern von pro seniores e.V. unter der Voraussetzung, dass der Jahresmitgliedsbeitrag bis 31.03. des Jahres
überwiesen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht.
- Nichtmitgliedern, die bis einschließlich Studienjahr 2001/02 regelmäßig an den Kursen teilgenommen und damit Bestandsschutz haben.
2.2. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:
- Mitglieder von pro seniores e.V., die bereits regelmäßig an den jeweiligen Kursen teilgenommen haben,
- Nichtmitglieder mit Bestandsschutz,
- Mitglieder, die auf freie Plätze nachrücken,
- Nichtmitglieder bei vorhandener freier Kurskapazität.
2.3. Teilnahmeberechtigt sind nur Interessenten, die vom Veranstalter einen Teilnehmerausweis erhalten haben
und diesen in den Kursveranstaltungen vorlegen.
2.4. Die Zuordnung zu den einzelnen Kursen erfolgt durch die Organisatoren und ist bindend. Personen ohne gültigen
Teilnehmerausweis können die Veranstaltungen nicht besuchen. Die Kursverantwortlichen haben das Recht, solchen Personen die
Teilnahme zu verweigern.
3. Teilnahmegebühren
3.1. Die Teilnahmegebühren werden jährlich nach anerkannten kaufmännischen Regeln kalkuliert und vom Vorstand bestätigt.
Sie enthalten alle für die Organisation und Durchführung der Kurse entstehenden Kosten.
Bei Kursen, die Exkursionen durchführen, können zusätzliche Kosten für die Exkursionsteilnehmer entstehen.
Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder erhöht sich um eine Umlage für die dem Verein entstehenden Verwaltungskosten.
Die endgültigen Teilnahmegebühren werden mit der Zusendung der Kursprogramme mitgeteilt.
3.2. Teilnehmer, die ihre Zulassung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben dies unverzüglich,
spätestens jedoch bis 15.09., dem Kursverantwortlichen mitzuteilen, um anderen Interessenten den Zugang zum Kurs zu ermöglichen.
Sollte ein Kurs bereits vor dem 15.09. beginnen, hat die Abmeldung spätestens einen Tag vor der ersten Kursveranstaltung zu erfolgen.
Unterbleibt diese Information, hat der Verein Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühr.
Der Anmeldestand am 15.09. ist Grundlage für die Berechnung der Teilnahmegebühren an die Kursteilnehmer.
3.3. Die Teilnahmegebühren werden den zugelassenen Kursteilnehmern durch den Verein in Rechnung gestellt
und sind auf das auf der Rechnung ausgewiesene Sonderkonto innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Einsprüche gegen die Rechnung sind unverzüglich bei dem vom Verein beauftragten Mitarbeiter geltend zu machen.
3.4. Teilnehmer, die weder ihre Teilnahmegebühren fristgemäß gezahlt noch eine Vereinbarung mit dem vom Verein
beauftragten Mitarbeiter innerhalb der Zahlungsfrist getroffen haben, verlieren ihre Teilnahmeberechtigung.
Ihre Plätze werden durch Interessenten, die auf der Warteliste stehen, neu belegt.
3.5. Fallen mehr als 50 % der im Programm ausgewiesenen Veranstaltungen aus, erfolgt eine Rückerstattung
anteiliger Teilnahmegebühren.
3.6. Bei Nichtteilnahme aus persönlichen Gründen besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung der
Teilnahmegebühren noch auf Teilnahme an einer parallel laufenden Kursveranstaltung.
4. Wartelisten
4.1. Mitglieder von pro seniores e.V., die aus Kapazitätsgründen keinen Platz in Kursen erhalten haben, werden
in Wartelisten aufgenommen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Dauer der Zugehörigkeit zum Verein und des
Eingangs der Anmeldungen.
4.2. Der Verbleib auf der Warteliste ist nur gewährleistet, wenn sich der Interessent jährlich für das folgende
Studienjahr neu anmeldet.
4.3. Interessenten, die sich bereit erklären, aktiv und ehrenamtlich an der Organisation von Kursen mitzuwirken,
wird - soweit Bedarf an zusätzlichen Kräften besteht - bevorzugt die Teilnahme an den betreffenden Kursen ermöglicht.
5. Versicherungsschutz
Der Verein haftet nicht für Unfälle, Diebstähle und andere Schäden während der Veranstaltungen sowie auf den Wegen
zu und von den Veranstaltungen.
6. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
6.1. Diese Teilnahmebedingungen wurden am 10.02.2010 durch den Vorstand des Vereins beschlossen.
6.2. Sie gelten ab Vorbereitung und Durchführung des Studienjahres 20010/11 bis auf Widerruf.
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